Betriebliches Eingliederungsmanagement Kassel – bEM reduziert Fehlzeiten bei Long-Covid-Erkrankungen, schafft Rechtssicherheit

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Nach Informationen des rbb stellt sich für hunderttausende Long-Covid-PatientInnen die Rückkehr an den Arbeitsplatz als große Schwierigkeit dar (rbb|24 Recherche, 16.02.2023). Demnach wären viele ArbeitnehmerInnen nach einer COVID-19-Infektion nicht mehr vollständig leistungsfähig und leiden beispielsweise am chronischen Erschöpfungssyndrom. Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man von Long-COVID, wenn gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen über vier Wochen bis maximal zwölf Wochen nach einer Infektion andauern, so das WIdO, das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO, 14.09.2022).

Drohen zukünftig Sanktionen, wenn Unternehmen keine bEM-Verfahren initiieren?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert den Gesetzgeber dazu auf, Betriebe zu sanktionieren, die erkrankten MitarbeiterInnen, die die Auslöseschwelle von sechs Wochen bzw. 42 Krankheitstagen (30 Werktagen) überschritten und ihnen kein bEM anboten, zukünftig zu sanktionieren. Denn 60% der Langzeiterkrankten würden nach Aussagen des Sozialverband Deutschland VdK von Seiten des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), dem Personalwesen oder des Unternehmens kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten, d. h. weder durch ein internes oder externes BEM-Verfahren durch einen Dienstleister, der mit dem beauftragenden Betrieb kooperiert (rbb|24 Recherche, 16.02.2023).

Krankheitsbedingte Kündigung – auch bei häufigen Kurzerkrankungen ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten

Was Betriebe und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen häufig übersehen: Ein BEM ist auch häufig kurzerkrankten MitarbeiterInnen anzubieten, wenn eine ordentliche Kündigung mit vermeintlich negativer Gesundheitsprognose angedacht ist und auch dann, wenn Ärzte keinen Zusammenhang zwischen den Fehlzeiten und den Belastungen am Arbeitsplatz feststellten, so dass höchste und letztinstanzliche Arbeitsgericht Deutschlands, das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung (BAG, Urteil vom 20. November 2014 – 2 AZR 755/13). Die gesetzliche Verpflichtung, langzeiterkrankten MitarbeiterInnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, besteht bereits seit dem Jahr 2004. Dabei müssen Unternehmen nicht eigene Kompetenzen zu einem professionellen und rechtssicheren Ablauf eines  bEM-Verfahren vorhalten oder aufbauen, sie können auch externes Fallmanagement, durch externe BEM-Beratung veranlassen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement könnte jährlich zehntausende Fälle von Erwerbsminderungsrenten vermeiden

Der VdK schätz, dass jährlich mindestens 20.000 Erwerbsminderungsrenten entfielen, wenn durch professionell durchgeführte bEM chronisch Erkrankten und das heißt nicht nur Long-Covid-Betroffenen, sondern auch an Krebs oder Depressionen erkrankten Beschäftigten, ein adäquater Arbeitsplatz nach Analyse und Maßnahmeumsetzungen im Zuge eines bEM-Verfahrens und damit ein betrieblicher  Wiedereinstieg mit flexiblen Arbeitsmodellen angeboten werden könnte (rbb|24 Recherche, 16.02.2023).

Ein früh initiierter Ablauf eines BEM-Verfahrens reduziert Fehlzeiten, den Arbeitskräftemangel und gibt Rechtssicherheit bei krankheitsbedingter Kündigung

Wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement frühzeitig durch eine datenschutzkonforme BEM-Einladung und ein professionelles und Vertrauen schaffendes BEM Gespräch initiiert, laufen bei erfolgreichem Ablauf des BEM Verfahrens keine hohen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der beruflichen Rehabilitation oder Reintegration auf. Die Möglichkeiten und Erfolge, die sich durch ein kompetent durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement ergeben, sind ein aktiver betrieblicher und damit ganz konkreter und messbarer Beitrag gegen den Führungs-, Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel. Wird das bEM ordnungsgemäß durchgeführt, gibt es auch Rechtssicherheit in Fällen unvermeidlicher ordentlicher Kündigung aus Gründen negativer Gesundheitsprognose. In nicht wenige Fallkonstellationen gelingt es jedoch, Arbeitsbelastungen zu identifizieren und zu reduzieren, Arbeitsplätze anzupassen und den Verlust einer Fachkraft vermeiden. BEM ist somit ein Tool betrieblicher Lösungen gegen den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel.

 

Mehr zu externer BEM-Beratung und externem betrieblichen Eingliederungsmanagement für Kassel, der Region Nordhessen, Südniedersachsen, Marburg-Biedenkopf und dem Hochsauerland finden Sie unter

https://die-koepfe-entscheiden-den-wettbewerb.de/externes-bem-verfahren/

 

Fotos: © Manfred Baumert/Kassel, 2023

 

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Portrait: Manfred Baumert

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Manfred Baumert
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