Kein Betriebliches Eingliederungsmanagement: hoher Schaden – Unternehmen verliert Arbeitsgerichtsprozesse, mediales Echo in Print, Fernsehen und Rundfunk, Solidaritätskundgebungen

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Ein nicht ordnungsgemäß durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement wird wie ein nicht durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement gewertet. Diese schmerzliche Erfahrung mit Auswirkungen auf die Reputation des Unternehmens musste jetzt eine bundesweit bekannte Drogeriemarktkette machen.

Viele Krankheitstage aber kein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren: Kündigung unwirksam

Das Arbeitsgericht in Karlsruhe hat die Kündigung von zwei Mitarbeitern einer Drogeriekette für nichtig erklärt. Das Unternehmen hatte den beiden Arbeitnehmern aufgrund ihrer häufigen Krankheitstage gekündigt. In dem Fall handelt es sich um ein Ehepaar, dem im Mai dieses Jahres fast zeitgleich aufgrund ihrer vielen Krankheitstage gekündigt wurde. Das Arbeitsgericht beanstandete insbesondere, dass nach den krankheitsbedingten Fehltagen keine angemessenen Wiedereingliederungsmaßnahmen im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ergriffen wurden. Vor der Verhandlung war ein Vergleich zwischen der Drogeriekette und dem Ehepaar gescheitert.

Firma: Wenn in einem Zeitraum von 3 Jahren pro Jahr mindestens 6 Wochen krankheitsbedingte Abwesenheit vorliegen, darf gekündigt werden – ABER: kein ordnungsgemäßes BEM = kein BEM

In einer schriftlichen Erklärung wies die Drogeriekette auf ihr Kündigungsrecht hin. Das Unternehmen erklärte, dass gemäß Arbeitsrecht krankheitsbedingte Kündigungen zulässig sind, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren pro Jahr mindestens sechs Wochen krankheitsbedingte Abwesenheit vorliegen und Wiedereingliederungsbemühungen erfolglos geblieben sind. Aber: Ein fehlerhaft durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement wird wie ein nicht durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement gewertet. Und Fehlerquellen gibt es beim BEM-Verfahren viele. Das beginnt schon beim BEM-Erstkontakt, dem BEM-Angebot, so dass aufgrund der Herausforderungen zutreffend von einem BEM-Einladungsmanagement gesprochen wird.

Keine ordnungsgemäßen Wiedereingliederungsmaßnahmen: Solidaritätsdemo von 120 Beschäftigten von 15 Einzelhandelsunternehmen gegen die Kündigungen

Wie der Südwestrundfunk (SWR) in einem Beitrag vom 27.10 2023 berichtete, hatten laut Polizeiangaben etwa 120 Mitarbeiter aus 15 Einzelhandelsunternehmen an einer Solidaritäts-Kundgebung für die gekündigten Mitarbeiter neben dem Arbeitsgericht teilgenommen.

Zwei gescheiterte krankheitsbedingte Kündigung wegen fehlerhaften BEM: Die Gewerkschaft berichtet dazu, dass die Anzahl der Kündigungen gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen sei

In der Gewerkschaftsmitteilung wurde informiert, dass mehrere MitarbeiterInnen, die bereits lange Zeit im Unternehmen tätig waren, aufgrund von Krankheit gekündigt wurden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Kündigungen im Vergleich zu den Vorjahren erheblich zugenommen habe.

 

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Fotos: © Manfred Baumert / Leipzig, 2023

 

Über den Autor

Der Autor ist Absolvent eines MBA-Studienganges und verfügt über ein Diplom der Betriebswirtschaftslehre und der Pädagogik. Mehrjährige Ausbildung und Tätigkeit in der Krisenintervention, verschiedene Positionen als Geschäftsführer und Führungskraft, 10 Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und seit 2012 Geschäftsführer und Gesellschafter der 2benefit GmbH Personalberatung aus Kassel.

 

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Portrait: Manfred Baumert

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Manfred Baumert
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